Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für Geschäftsbeziehungen zu dem Besteller gelten bei Bestellungen über das Internet ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden durch uns nicht anerkannt.
§ 2 Vertragsschluß
a) In dem der Kunde eine Bestellung absendet, gibt er ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Empfangs der Bestellung per e-Mail. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf unserer Internetseite werden wir den Kunden ggf. gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 S.1 BGB. Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden schriftlich annehmen oder die bestellte Ware übersenden.
b) Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung. Sollte es uns nicht möglich sein, das Angebot des Kunden anzunehmen, wird dieser in jedem Fall in elektronischer oder telefonischer Form informiert.
§ 3 Verfügbarkeitsvorbehalt
Angebote sind freibleibend. Sollten wir nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, werden wir Sie unverzüglich informieren. Wir können entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen werden wir umgehend nach Rücktritt vom Vertrag an den Kunden erstatten.
§ 4 Lieferung, Gefahrenübergang, Versandkosten
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten. Alle Risiken und Gefahren der Versendung gehen auf den Kunden über, sobald die Ware von uns übergeben worden ist und der Kunde Unternehmer ist.
§ 5 Lieferfristen
Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, soweit dem Kunden nicht im Einzelfall eine schriftliche verbindliche Zusage erteilt wird.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum. Wir sind berechtigt, den Eigentumsvorbehalt durch einfache Erklärung geltend zu machen. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsgang zu veräußern. Ansonsten sind Vermietung, Leihe und Schenkung, Reparatur durch Dritte sowie sonstige Verfügungen nur mit unserer Zustimmung zulässig. Von einer Pfändung, von einem Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte hat uns der Kunde unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für sämtliche Beeinträchtigungen unseres Vorbehaltseigentums hat der Kunde aufzukommen, wenn er diese verschuldet hat.
b) Geht unser Eigentum durch Veräußerung, Verarbeitung, Verbindung oder aus sonstigem Grunde unter, so tritt der Kunde hiermit seine aus diesem Rechtsgeschäft oder Ereignis resultierende Forderung bis zur Höhe unserer Ansprüche im Voraus an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet, für jede Geltendmachung der Ansprüche aus Abtretung erforderliche Auskunft zu erteilen und mitzuwirken, soweit es erforderlich ist.
c) Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird nach Ablauf einer von uns zu setzenden angemessenen Nachfrist die gesamte Restschuldsumme sofort fällig. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, die Herausgabe des Gegenstandes zu verlangen und diesen beim Kunden abzuholen. Nehmen wir die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurück, so ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Vergütung für die Gebrauchsüberlassung und die Wertminderung der Ware sowie Ersatz unserer Aufwendungen zu zahlen.
d) Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten, unserer Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir insoweit zur Übertragung und Freigabe nach Wahl des Kunden verpflichtet.
§ 7 Zahlungen
a) Es werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten akzeptiert. Der Kunde hat die Möglichkeit, Vorkasse zu leisten. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar.
b) Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, daß sich der Käufer in schlechten finanziellen Verhältnissen befindet und/ oder ist eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers eingetreten, ist der Verkäufer berechtigt, die ihr obliegende Leistung zu verweigern, bis der Käufer die Gegenleistung bewirkt oder auf Verlangen des Verkäufers entsprechende Sicherheiten gestellt hat und – im Weigerungsfall – vom Vertrag zurückzutreten, wobei erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
§ 8 Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 9 Gewährleistung
a) Es wird gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit hat bzw. frei von Sachmängeln ist. D. h., dass die Ware sich für die den Vertag vorausgesetzten Verwendung eignet oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Verkäufer nach Art der Sache und/oder der Ankündigung von uns bzw. des Herstellers erwarten kann. Eigenschaften der Ware nach unseren Angaben, der Kennzeichnung oder der Werbung gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben, wenn durch uns schriftlich bestätigt oder in der Auftragsbestätigung gekennzeichnet ist.
b) Der Kunde hat, wenn er Unternehmer ist, die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen und Abweichungen oder Transportschäden spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe bei uns zu melden. Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig, gilt die Ware als genehmigt.
c) Im Falle eines Mangels haben Sie nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Nachlieferung) und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen weitergehende Ansprüche auf Minderung, Rücktritt, Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
e) Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sache sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Mängel arglistig verschwiegen wurden oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.
f) Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche des Kunden ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist oder die Ware nicht entsprechend unseren Empfehlungen oder der des Herstellers gewartet und gepflegt worden ist und der Mangel dadurch entstanden ist.
g) Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate nach der Warenübergabe, so hat der Kunde die Beweislast, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war.
§ 10 Haftung
a) Das Unternehmen, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der schuldhaften Verletzung von Hauptvertragspflichten oder bei arglistiger Täuschung sowie im Fall des Ersatzanspruches gemäß § 437 Nr.2 BGB besteht eine Haftung im gesetzlichen Umfang. Bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter des Unternehmens begrenzt auf den typisch voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen.
b) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz, für Personenschäden, einer vereinbarten Beschaffenheit einer Ware und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
§ 11 Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen über den Erwerb von Waren
a) Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.
b) Die von uns angegebenen Preise verstehen sich entweder als Endpreise inklusive Steuern oder zuzüglich Steuern, je nach Angebot.
c) Etwaige Eingabefehler bei Abgabe Ihrer Bestellung können Sie bei der abschließenden Bestätigung vor der Kasse erkennen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung der Bestellung jederzeit korrigieren.
d) Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebots.
e) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
§ 12 Verschiedenes
a) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis
b) Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
c) Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des Unternehmens. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz des Unternehmens.
d) Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht unseres Geschäftssitzes soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist oder der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir haben das Recht, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichem Zweck unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
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